Grundlagen
Die Informationen auf cambus.ch sollen einen raschen Überblick vermitteln. Detaillierte Informationen bieten die folgenden Grundlagen:
EU Richtlinie 2022/2561
Die Europäische Union hat am 23. Dezember 2022 die aktuelle Richtlinie «über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr» veröffentlicht. Damit sollen folgende Ziele erreicht werden:
- eine Verbesserung der Verkehrssicherheit
- eine Aufwertung des Chauffeurberufs dank zusätzlicher Aus- und Weiterbildungen
- eine umweltverträgliche und energieeffiziente Verwendung des Fahrzeugs
Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)
Der Bundesrat hat beschlossen, die EU Richtlinie in der Schweiz wie in den meisten Ländern Europas umzusetzen. So gelten für die Schweizer Fahrer/innen die gleichen Voraussetzungen wie für deren Kolleginnen und Kollegen in den EU Staaten. Der Bundesrat hat deshalb am 15. Juni 2007 die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern zum Personen- und Gütertransport auf der Strasse, die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV), verabschiedet.
Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)
Richtlinien Obligatorische Weiterbildung
Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa nimmt im Auftrag der Kantone und des Bundes in fünf Bereichen Aufsichtsfunktionen und Aufgaben der Qualitätssicherung wahr: Zweiphasenausbildung, Weiterbildung der Moderatoren, Weiterbildung der Chauffeure, Gefahrguttransport und Weiterbildung der Fahrlehrer. Die Koordination erfolgt durch die Kommission Qualitätssicherung KQS. Damit in den fünf Bereichen inhaltlich spezifische aber formal gleiche Qualitätsmassstäbe gelten, wurden die zu verschiedenen Zeiten erarbeiteten Ausführungsrichtlinien aufeinander abgestimmt und in einem Dokument zusammengefasst.
Richtlinien Obligatorische Weiterbildung
Katalog der Handlungskompetenzen und Lernziele
Im Anhang zu Art. 10 und 16 der CZV sind die Kenntnisse und Fähigkeiten aufgelistet, die für den Erwerb und die Verlängerung des Fähigkeitsausweises erforderlich sind. Als Grundlage für die Planung der Aus- und Weiterbildung hat die asa diese Kompetenzen im Katalog der Handlungskompetenzen und Lernziele ausführlich beschrieben. Betrifft der Katalog der Handlungskompetenzen das komplette Berufsprofil des Fahrers, so zeigen die Lernziele auf, welche dieser Kompetenzen erforderlich sind, um die CZV Prüfung zu bestehen. Die Lernziele bilden also eine wichtige Grundlage für die Prüfungsvorbereitung.
Katalog der Handlungskompetenzen und Lernziele (PDF)
Weisung betreffend der Harmonisierung der Ablaufdaten des Fähigkeitsausweises
Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat am 20.05.2014 die neue Weisung betreffend der Harmonisierung der Ablaufdaten des Fähigkeitsausweises veröffentlicht. Die Weisung und Erläuterungen sind per 1.9.2014 in Kraft getreten.
Weisung
Merkblatt Harmonisierung der Ablaufdaten
Merkblätter
Zur Erleichterung von Abläufen wie zum Beispiel das Einreichen von Gesuchen hat die asa verschiedene Merkblätter herausgegeben (alle im PDF-Format):
Merkblatt Ausnahmen Art.3 CZV
Merkblatt für die Polizei
Merkblatt Schülertransporte
Merkblatt Anerkennung Weiterbildungsstätten sowie Antragsformular Gesuch um Anerkennung von Weiterbildungsstätten
Wegleitung asaQSS
Merkblatt für Lehrkräfte
Merkblatt Eco-Drive Kurse
Merkblatt Kurstypen
Merkblatt Anerkennung von Weiterbildungskursen im Ausland (wird im Moment überarbeitet) / Antragsformular
Merkblatt E-Learning
Merkblatt Gesuch Neuausstellung oder Verlängerung der Ausbildungsbestätigung
SARI: Die asa setzt in den Bereichen, wo sie Aufsichtsfunktionen wahrnimmt, das System für Administration, Registrierung und Information (SARI) ein.