Rückspiegel

Nachweis der Weiterbildung

Für die Erneuerung des Fähigkeitsausweises müssen Sie fünf Tage Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren vor Ablauf der Gültigkeitsdauer nachweisen können. Deshalb wird nach jedem Kurstag eine Kursbestätigung ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass Kurse nur angerechnet werden, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kurses auch in Besitz der jeweiligen Kategorie waren. Falls Sie noch eine CZV-Prüfung absolvieren müssen, dürfen Kurse erst nach bestandener CZV-Prüfung absolviert werden. Kurse welche vor der CZV-Prüfung besucht werden, können nicht an die Weiterbildung angerechnet werden.

Kursbestätigung

Die Weiterbildungsstätte stellt die schriftliche Kursbestätigung nach dem Besuch eines Kurses noch am gleichen Tag oder kurz danach aus.

Zentrale Registrierung

Alle Weiterbildungstage werden in einer zentralen Datenbank (SARI) registriert. Damit die Weiterbildungsstätte den von Ihnen besuchten Kurs in SARI aufnehmen und bestätigen kann, benötigt sie die Nummer des FAK (Führerausweises im Kreditkartenformat) bzw. des Fähigkeitsausweises. Bitte nehmen Sie also diese beiden Ausweise mit, wenn Sie einen Kurs besuchen.

Halbtageskurse

Bis zum Ende der provisorischen Phase am 31.12.2009 konnten auch Halbtageskurse besucht werden. Seit dem 1.1.2010 werden aber nur noch ganztägige Kurse von mindestens sieben Stunden angerechnet. Haben Sie bis heute z.B. viereinhalb Kurstage besucht, müssen Sie noch einen ganzen Kurstag besuchen, um die Weiterbildungspflicht zu erfüllen.