Wer benötigt den Fähigkeitsausweis?
Zusätzlich zum Führerausweis benötigen
- Lastwagenfahrer/innen (Kategorien C/C1) den Fähigkeitsausweis für den Güterverkehr.
- Bus- und Carfahrer/innen (Kategorien D/D1) den Fähigkeitsausweis für den Personentransport.
Wer Personen und Güter transportiert, erhält im gleichen Ausweis Einträge für beide Kategorien.
Welches sind die Ausnahmen?
Keinen Fähigkeitsausweis braucht es (gemäss Art. 3 CZV):
- für Personen- oder Gütertransporte, welche für nicht gewerbliche Zwecke verwendet werden
- für Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h,
- für das führen von Motorfahrzeugen, die vom Militär, Polizei, Feuerwehr, Zollverwaltung, Zivilschutz von Kranken- und Verletztentransportdienstleistern oder im Auftrag dieser Stellen verwendet werden
- für Probe- oder Überführungsfahrten,
- in Notfällen, oder für Rettungsmassnahmen oder für
nicht gewerbliche Transporte für humanitäre Hilfe - für Lern-, Übungs- oder Prüfungsfahrten,
- zum Transport von Material oder Ausrüstung zur Berufsausübung, sofern das Führen des Fahrzeugs im Durchschnitt einer Woche höchstens die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch nimmt
- im werkinternen Verkehr
- die von Land- oder Forstwirtschaftsbetrieben und ihnen
gleichgestellten Betrieben gemäss Artikel 86 Absatz 2 der Verkehrsregeln Verordnung vom 13. November 1962 (VRV) zum Gütertransport verwendet werden
Militärischer Führerausweis
Haben Sie Ihren Führerausweis der Kategorien C/C1/CE im Militär erworben und möchten auch zivil Gütertransporte durchführen, die nicht unter die oben erwähnten Ausnahmen fallen? In diesem Fall benötigen Sie den Fähigkeitsausweis für den Güterverkehr. Haben Sie die militärische Fahrausbildung vor dem 1.9.2009 begonnen, erhalten Sie den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei (Weiterbildung vorausgesetzt). Andernfalls müssen Sie die CZV-Prüfung bestehen.