
ADR-Kurse, Gefahrguttransporte
Basis- und Aufbaukurse sowie die Auffrischungsschulung für die Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb einer ADR-Bescheinigung werden teilweise an die Weiterbildungspflicht gemäss CZV angerechnet.
Beachten Sie dazu bitte unsere separaten Informationen zu den Schulungen für Gefahrguttransporte.
Im Ausland besuchte ADR-Kurse können nicht an die CZV angerechnet werden.