Chauffeur mit Fähigkeitsausweis

Wie erhält man den Fähigkeitsausweis?

Wenn Sie gerade die CZV-Prüfung bestanden haben, wird die Bestellung des Fähigkeitsausweises durch den Prüfungsstützpunkt ausgelöst. Alle anderen Fahrer/innen müssen den Fähigkeitsausweis selber bestellen.

Der Fähigkeitsausweis kann hier via Internet bestellt und bezahlt werden. Er kostet Fr. 20.- inklusive Versand und ist direkt mit Kreditkarte (Visa, Master, American Express), Postcard oder TWINT zu bezahlen. Es ist auch möglich den Fähigkeitsausweis gegen Papierrechnung für Fr. 35.- oder gegen Rechnung via E-Mail-Versand für Fr. 30.- anzufordern. Er kann zudem beim Strassenverkehrsamt für Fr. 35.– am Schalter bestellt werden (ausgenommen in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Genf, Graubünden und Zürich).

(alle Preise inkl. Mehrwertsteuer)

Halten Sie für die Bestellung bitte folgende Angaben bereit: Führerausweis-Nummer (vom Führerausweis im Kreditkartenformat FAK), E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Zustelladresse. Sie erhalten den Fähigkeitsausweis fünf bis sieben Arbeitstage nach der Bestellung.

Gültigkeit des Fähigkeitsausweises

Der Fähigkeitsausweis ist  5 Jahre gültig. Ein neuer Fähigkeitsausweis kann erst dann beantragt werden,
wenn innerhalb von 5 Jahren vor Ablauf der Gültigkeitsdauer insgesamt 5 Weiterbildungstage besucht wurden.

Ist der Fähigkeitsausweis nicht mehr gültig, dürfen mit Ausnahme der Fahrten gemäss Art. 3 CZV keine
Personen- oder Gütertransporte mehr durchgeführt werden.

Verlust, Diebstahl

Haben Sie den Fähigkeitsausweis verloren oder wurde er gestohlen? Dann können Sie hier via Internet einen kostenpflichtigen Ersatz bestellen. Muss der Führerausweis ersetzt werden, ändert dessen Nummer. Weil beide Ausweise die gleiche Nummer haben müssen, benötigen Sie in diesem Fall auch einen neuen Fähigkeitsausweis.