Chauffeur mit Fähigkeitsausweis

Harmonisierung der Ablaufdaten

Das Bundesamt für Strassen hat Weisungen (Inkrafttreten: 1.9.2014) zur Harmonisierung der Ablaufdaten erlassen. Wer einen Fähigkeitsausweis für den Personen- und für den Gütertransport besitzt, erhält bei der nächsten Erneuerung einen Fähigkeitsausweis mit dem gleichen Ablaufdatum für beide Kategorien. Um dieses Datum bestimmen zu können, müssen die folgenden Fragen beantwortet werden:

  1. Wofür gilt Ihr Fähigkeitsausweis heute?
  2. Welches sind die Ablaufdaten im Fähigkeitsausweis?
  3. Wann werde ich meine Weiterbildungspflicht (5 Tage) erfüllen?
  4. Welche Kategorien benötige ich?

Die erste Frage lautet also: Wofür gilt Ihr Fähigkeitsausweis heute? Es gibt drei unterschiedliche Fälle:

  1. Sie erhielten von Anfang an einen Fähigkeitsausweis für den Personen- und den Gütertransport.
  2. Sie hatten ursprünglich einen Fähigkeitsausweis für den Personen- oder den Gütertransport, erwarben aber die andere Kategorie nachträglich mit einer reduzierten Prüfung.
  3. Sie besitzen jetzt einen Fähigkeitsausweis nur für eine Kategorie und möchten die zweite Kategorie mit der reduzierten Prüfung erwerben.