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Kostenübersicht

(Stand 01.01.2025)

Der allgemeine finanzielle Aufwand für die Qualitätssicherung wird zu einem Teil mit den Einnahmen für Teilnahmebestätigungen verrechnet. Die spezifischen Kosten werden nach dem Verursacherprinzip wie folgt in Rechnung gestellt:

LeistungCHF
Anerkennung Weiterbildungsstätte, Erfassung in SARI
Anerkennung Weiterbildungsstätte, zusätzlicher Bereich
Prüfung eigenes Qualitätsmanagementsystem
Rezertifizierung des eigenen QS-Systems
210.–
105.–
1’665.–
925.–
Bewilligung Lehrperson (auch Weiterbildungsleiter/in) via SARI105.–
Genehmigung Kurstyp via SARI (Dauer 3 Jahre)140.–
Kursbestätigung für Kursteilnehmer/in pro Kurstag und pro Person10.–
Genehmigung Ausbildungsprogramm nach Art. 4 Abs. 2 CZV140.–
Ausbildungsbestätigung für Teilnehmende von Ausbildungsprogrammen0.–
periodisches Audit0.–
Audit / Kurzaudit bei verschlossenen Türen / nicht auditierbarer Kurs
Nachaudit ganzer Tag
Nachaudit halber Tag (max. 4 Std. auf Platz)
Die Bearbeitungsgebühr für Nachaudits (3 Std.) beträgt CHF 420.– (exkl. MwSt.). Sie wird vorgängig verrechnet und von der Nachaudit-Rechnung abgezogen.
925.–
2’800.–
1’870.–
Nacherfassungen von Kursen in SARI
Annulierung von Kursen in SARI
Nacherfassungen Teilnehmer/in in SARI
Nacherfassung Lehrperson in SARI
Sperrung/Entsperrung SARI-Zugang (pro IT-Service-Einsatz)
80.–
80.–
30.–
30.–
140.–
Bearbeitung Beschwerde zu Handen einer Arbeitsgruppe/Kommission oder Ausschusses. (Diese Gebühr ist nur fällig, wenn die Beschwerde abgewiesen wird.)700.–

Folgende Dienstleistungen und Aufgaben werden nach Aufwand verrechnet, d.h. CHF 140.– pro Stunde und allenfalls Fahrspesen:

  • Überprüfung einer Weiterbildungsstätte vor Ort für die Anerkennung
  • Überprüfung und Anerkennung der Kursbestätigung von im Ausland besuchten Weiterbildungskursen gemäss Art. 20 CZV
  • Ausserordentlicher Aufwand für die Programmierung von SARI
  • Gleichwertigkeitsprüfung für die Anerkennung als Weiterbildungsleiter/in CZV

Alle Preise exkl. Mehrwertsteuer.