Kostenübersicht
(Stand 1.1.2019)
Der allgemeine finanzielle Aufwand für die Qualitätssicherung wird zu einem Teil mit den Einnahmen für Teilnahmebestätigungen verrechnet. Die spezifischen Kosten werden nach dem Verursacherprinzip wie folgt in Rechnung gestellt:
Leistung | CHF |
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Anerkennung Weiterbildungsstätte, Erfassung in SARI Prüfung eigenes Qualitätsmanagementsystem Rezertifizierung des eigenen QS-Systems | 180.– 1’800.– 1’000.– |
Bewilligung Lehrperson (auch Weiterbildungsleiter/in) via SARI | 80.– |
Genehmigung Kurstyp via SARI (Dauer 3 Jahre) | 120.– |
Kursbestätigung für Kursteilnehmer/in pro Kurstag und pro Person | 10.– |
Genehmigung Ausbildungsprogramm nach Art. 4 Abs. 2 CZV | 120.– |
Ausbildungsbestätigung für Teilnehmende von Ausbildungsprogrammen | 0.– |
periodisches Audit | 0.– |
Audit / Kurzaudit bei verschlossenen Türen Nachaudit ganzer Tag Nachaudit halber Tag (max. 4 Std. auf Platz) Die Bearbeitungsgebühr für Nachaudits (3 Std.) beträgt CHF 360.– (inkl. MwSt.). Sie wird vorgängig verrechnet und von der Nachaudit-Rechnung abgezogen. | 1’000.– 3’240.– 2’268.– |
Nacherfassungen von Kursen in SARI Annulierung von Kursen in SARI Nacherfassungen von Teilnehmern in SARI Nacherfassung von Lehrperson in SARI | 80.– 80.– 30.– 30.– |
Folgende Dienstleistungen und Aufgaben werden nach Aufwand zu CHF 120.– pro Stunde und allenfalls Fahrspesen verrechnet:
- Überprüfung einer Weiterbildungsstätte vor Ort für die Anerkennung
- Überprüfung und Anerkennung der Kursbestätigung von im Ausland besuchten Weiterbildungskursen gemäss Art. 20 CZV
- Ausserordentlicher Aufwand für die Programmierung von SARI
- Gleichwertigkeitsprüfung für die Anerkennung als Weiterbildungsleiter/in CZV
alle Preise inkl. Mehrwertsteuer