Fragen zur Weiterbildung
Gilt die Weiterbildungspflicht auch für Personen, die den Fähigkeitsausweis ohne Prüfung erhalten haben?
Alle müssen ihre Weiterbildungspflicht (fünf Tage in fünf Jahren) erfüllt haben, um den Fähigkeitsausweis zu erhalten oder ihn ab dem 01.09.2013 (Kat. D/D1) und 01.09.2014 (Kat. C/C1) zu erneuern.
Wie kann ich meinen persönlichen Weiterbildungsstand abfragen?
Sie haben die Möglichkeit, diesen über das Infoportal der obligatorischen Weiterbildung abzufragen. Bitte kontaktieren Sie die entsprechende Kursorganisation, falls die Angaben nicht korrekt sind. mehr
Wieviele Weiterbildungstage braucht es, wenn man den Fähigkeitsausweis für den Personen- UND den Gütertransport hat?
Es müssen insgesamt fünf Weiterbildungstage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der jeweiligen Kategorie nachgewiesen werden, um den Fähigkeitsausweis zu verlängern.
Muss ich auch Weiterbildungen absolvieren, wenn ich das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis «Lastwagenführer/Lastwagenführerin» besitze?
Ja, wenn Sie einen Fähigkeitsausweis benötigen und nicht unter die Ausnahmen nach Artikel 3 CZV fallen.
Wo kann ich Weiterbildungskurse besuchen?
Weiterbildungskurse müssen an einer von der asa anerkannten Weiterbildungsstätte besucht werden. Sie finden diese Kursanbieter und deren Kursangebote hier.
Kann ich auch Kurse bei Weiterbildungsstätten im Ausland besuchen?
Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und einem Schweizer Arbeitgeber müssen die Weiterbildungskurse bei einer von der asa anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz besuchen. Das Vorgehen bei Wohnsitzwechsel oder für Grenzgänger/innen wird in einem Merkblatt im Detail beschrieben.
Merkblatt: Anerkennung von Weiterbildungskursen im Ausland
Wie kann ich den Besuch der Weiterbildungskurse nachweisen?
Nach jedem Kursbesuch stellt die Weiterbildungsstätte eine Kursbestätigung der asa aus.
Was passiert, wenn ich beim Ablauf der Gültigkeit des Fähigkeitsausweises noch nicht fünf Tage Weiterbildung besucht habe?
Auf Gesuch hin kann die zuständige Behörde den Ausweis für höchstens einen Monat mittels einer schriftlichen Bewilligung verlängern. Wenn Sie den Fähigkeitsausweis verlängern wollen, müssen Sie den Besuch von fünf Tagen Weiterbildung nachweisen. Diese Weiterbildungstage müssen in den 5 Jahre vor dem Bestelldatum des Fähigkeitsausweises absolviert und von der Kursorganisation bestätigt sein.
Kann die Weiterbildung in Abendkursen besucht werden?
Nein. Fahrer/innen sollen nicht nach einem anstrengenden Arbeitstag Kurse besuchen. Deshalb muss ein Kurstag mindestens sieben Stunden dauern und spätestens um 11.00 Uhr beginnen.
Können Halbtageskurse als Weiterbildung angerechnet werden?
Halbtageskurse konnten nur in der provisorischen Phase, das heisst zwischen dem 1.1.2007 und 31.12.2009, an die CZV Weiterbildungspflicht angerechnet werden. Ab 1.1.2010 werden keine Halbtageskurse mehr anerkannt, sondern nur noch ganztägige Kurse von mind. 7 Stunden Dauer. Wer z.B. 4 1/2 Kurstage «auf dem Konto» hat, muss noch einen ganzen Tag besuchen.
Was kosten Weiterbildungskurse?
Die Preise werden von den Weiterbildungsstätten festgelegt. Beachten Sie dazu die Kursausschreibungen.
Wer muss die Weiterbildung bezahlen?
Da die Fahrer/innen selber für den Erwerb und die Verlängerung des Fähigkeitsausweises verantwortlich sind, zahlen sie grundsätzlich auch die Weiterbildungskurse selber. Oft übernehmen aber auch die Arbeitgeber die Kurskosten, obschon es dazu keine rechtliche Verpflichtung gibt.
Kann man den gleichen Kurs mehrmals besuchen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich, ist aber nur in seltenen Fällen sinnvoll. Unter den über 1000 Kursangeboten findet man sicher fünf interessante, unterschiedliche Kurse.
Gibt es Prüfungen an den Weiterbildungskursen?
Prüfungen gibt es nur dann, wenn ein Weiterbildungskurs im Zusammenhang mit einer Aus- oder Weiterbildung absolviert wird, mit der ein Ausweis (z.B. ADR-Bescheinigung) erworben oder erneuert wird. An den übrigen Kursen gibt es in der Regel Lernerfolgskontrollen.
Können Weiterbildungstage mehrmals, d.h. in unterschiedlichen Weiterbildungsperioden, für die Verlängerung eines Fähigkeitsausweises eingelöst werden?
Wer den Fähigkeitsausweis besitzt, muss für dessen Verlängerung den Besuch von 35 Stunden Weiterbildung (5 Kurstage à 7 Stunden) nachweisen. Daraus ergibt sich die Tatsache, dass insgesamt 5 Kurse in der vorgesehenen Weiterbildungsperiode besucht werden müssen und diese einmalig zur Verlängerung des Fähigkeitsausweises eingelöst werden können.
Können überzählige Weiterbildungstage auf die nächste Weiterbildungsperiode übertragen werden?
Überzählige Weiterbildungstage können nicht auf die nächste Weiterbildungsperiode übertragen werden.
Müssen auch Lehrkräfte die Weiterbildungspflicht erfüllen?
Lehrkräfte, die den Fähigkeitsausweis für den Personen- und Gütertransport besitzen, müssen wie alle anderen Fahrer/innen die Weiterbildungspflicht erfüllen. Selber erteilte Kurse können nicht angerechnet werden.
Kann ich einen CZV Kurs an die Weiterbildungspflicht als Fahrlehrer/in anrechnen lassen?
Falls ein CZV Weiterbildungskurs den Anforderungen der Weiterbildung für Fahrlehrer/innen entspricht und von der Weiterbildungsstätte entsprechend registriert wurde, kann er angerechnet werden.