
Für Fahrer/innen
Seit die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) am 1. September 2009 in Kraft getreten ist, müssen Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 neue Anforderungen erfüllen. Von einigen Ausnahmen abgesehen benötigen sie einen Fähigkeitsausweis.
CZV Prüfungen
Wenn Sie die Führerprüfung Kat. D/D1 vor dem 1.9.2008 bzw. die Führerprüfung Kat. C/C1 vor dem 1.9.2009 bestanden haben, erhalten Sie den Fähigkeitsausweis ohne Prüfung. Wenn Sie das Lernfahrgesuch nach dem 1.9.2009 eingereicht haben, müssen Sie die CZV Prüfung bestehen. Alle aber müssen ihre Weiterbildungspflicht (fünf Tage in fünf Jahren) erfüllt haben, um den Fähigkeitsausweis zu erhalten oder ihn ab dem 01.09.2013 (Kat. D/D1) und 01.09.2014 (Kat. C/C1) zu erneuern.
Weiterbildung
Alle Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises müssen sich weiterbilden. Auf fünf Jahre verteilt sind fünf Tage Weiterbildung zu besuchen.
Häufige Fragen
Die Texte auf den folgenden Seiten stellen das Wichtigste in Kürze dar. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, finden Sie die Antwort vermutlich auf der Seite mit den häufigen Fragen (FAQ).