Bus und LKW auf Autobahn

Lehrkräfte

In der CZV Weiterbildung werden drei Formen der Lehrtätigkeit unterschieden:

  • Weiterbildungsleiter/innen
  • Fachreferentinnen und Fachreferenten
  • Praktische Ausbilder/innen

Weiterbildungsleiter/innen

erarbeiten das Weiterbildungskonzept für die Gesamtheit der angebotenen Kurse. Sie planen und leiten den Einsatz der Lehrkräfte und Kurse. Weiterbildungsleiter/innen müssen ihre pädagogisch-didaktischen Fähigkeiten mit einem Zertifikat in Erwachsenenbildung (z.B. SVEB-1) oder einer gleichwertigen Ausbildung nachweisen. In jeder Weiterbildungsstätte braucht es mindestens eine/n Weiterbildungsleiter/in. Sie oder er ist die verantwortliche Ansprechperson der asa im Bereich der CZV Weiterbildungskurse.


Fachreferentinnen und Fachreferenten

erteilen einzelne Unterrichtseinheiten. Sie weisen ihre fachlichen und pädagogisch-didaktischen Kompetenzen mit Ausbildungsabschlüssen sowie Nachweisen praktischer Berufstätigkeit und der Lehrtätigkeit nach.
Wer die Bewilligung erwerben will, muss das 25. Altersjahr vollendet haben.


Praktische Ausbilder/innen

erteilen insbesondere Unterrichtseinheiten mit manuellen Inhalten. Sie weisen ihre fachlichen und pädagogisch-didaktischen Kompetenzen mit Ausbildungsabschlüssen sowie mit Zeugnissen die praktische Berufs- und Lehrtätigkeit nach. Sofern dafür eine besondere Bewilligung erforderlich ist (z.B. eine Fahrlehrerbewilligung), muss diese auch für die Bewilligung als Lehrkraft in der CZV Weiterbildung nachgewiesen werden.


Bewilligungsverfahren

Die Bewilligung für Weiterbildungsleiter/innen wird im Rahmen der Anerkennung als Weiterbildungsstätte erteilt. Für alle anderen Lehrkräfte wie auch für später eintretende Weiterbildungsleiter/innen wird das Gesuch direkt via SARI durch die Weiterbildungsstätte eingegeben.

Merkblatt Bewilligungen von Lehrkräften (PDF)
Merkblatt Öko-Fahren (PDF)