Lastwagen auf Parkplatz

Ausbildungsprogramme

Fahrer/innen mit einem Führerausweis der Kat. C/C1 oder D/D1 können sich im Rahmen eines einjährigen, von der asa anerkannten Ausbildungsprogramms auf die CZV Prüfung vorbereiten und während zwölf Monaten in der Schweiz Personen- und Gütertransporte durchführen.


Genehmigung eidgenössisch nicht anerkannter Ausbildungsprogramme

Sofern das Ausbildungsprogramm eidgenössisch nicht bereits anerkannt ist (z.B. durch das Bundesamt für Verkehr), benötigen Unternehmen und Organisationen, die Fahrer/innen auf das Bestehen der CZV Prüfung vorbereiten wollen (Ausbildungsstätten), dafür eine Genehmigung gemäss Art. 4 Abs. 2 CZV.


Ausbildungsstätte

Die Ausbildungsstätte ist in der Regel der Arbeitgeber, z.B. eine Transportunternehmung. Ausbildungsprogramme können aber auch in Zusammenarbeit mit Dritten durchgeführt werden, z.B. einer Fahrschule. Ausbildungsstätten, die Ausbildungsprogramme anbieten wollen, richten ein Gesuch an die asa. Die Einzelheiten sind in einer Richtlinie beschrieben.

Richtlinie für die Genehmigung eidgenössisch nicht anerkannter Ausbildungsprogramme
Merkblatt zum Vorgehen für das Einreichen des Gesuchs


Ausbildungsbestätigung

Wenn Sie an einem Ausbildungsprogramm teilnehmen, erhalten Sie von der Ausbildungsstätte eine Ausbildungsbestätigung. Eine Ausbildungsbestätigung für den Personen- oder den Gütertransport erhält nur, wer noch nie einen Fähigkeitsausweis der entsprechenden Kategorie durch eine Prüfung erworben oder nach fünf Weiterbildungstagen verlängert hat. Diese müssen Sie auf allen Fahrten zusammen mit dem Führerausweis mitführen, damit Sie gegenüber den Kontrollorganen bestätigen können, dass Sie in der Schweiz ohne Fähigkeitsausweis Güter oder Personen transportieren dürfen. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.

Nach revidierter Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) vom 01.07.2022 sieht diese im Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe h vor, dass die Kantone zur Vermeidung von Härtefällen individuelle, begründete Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen bewilligen können. Gemäss Entscheid der Kommission Qualitätssicherung (KQS) vom 15.06.2022 haben die Kantone diese Aufgabe an die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) übertragen.

Merkblatt: Gesuch um Verlängerung oder (zeitlich befristete) Neuausstellung der Ausbildungsbestätigung