blaue Lastwagen

Qualitätssicherung

Der Bundesrat hatte die Kantone im Jahr 2007 beauftragt, die nötigen Voraussetzungen für die Anwendung der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) zu schaffen und deren Umsetzung zu beaufsichtigen. Die Kantone delegierten diesen Auftrag an die asa, damit die CZV in der ganzen Schweiz einheitlich umgesetzt wird.

Aufgaben der Qualitätssicherung

Mit der Umsetzung und Aufsicht der CZV sind gemäss Art. 26 CZV folgende Aufgaben verbunden:

  • Prüfungen durchführen und beaufsichtigen
  • Fähigkeitsausweise erteilen und verlängern
  • Weiterbildungsstätten anerkennen
  • Lehrkräfte an Weiterbildungsstätten bewilligen
  • Weiterbildungskurse bewilligen und beaufsichtigen
  • Ausbildungsprogramme berufsbegleitender Ausbildungen genehmigen
  • Entscheidung über die Anrechung von im Ausland besuchten Weiterbildungen

Organisation

Neben der Chauffeurweiterbildung nimmt die asa auch in der Zweiphasenausbildung, in der Fahrlehrerweiterbildung und im Bereich der Ausbildung für Gefahrguttransporte ähnliche Aufgaben wahr. Die asa hat diese Aufgaben koordiniert und für Teile der praktischen Durchführung Aufträge an Dritte erteilt.