
Beschwerden
Aufgabe der Qualitätssicherung ist auch die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden. Die Verfahren für Beschwerden zu Prüfungen und zu Weiterbildungskursen sind verschieden.
Beschwerden zum Ablauf von CZV Prüfungen
Werden Unregelmässigkeiten bei der Durchführung einer mündlichen oder praktischen CZV Prüfung festgestellt, ist darüber unverzüglich die QS-Expertin oder der QS-Experte zu informieren, welche/r zusammen mit der Prüfungsleitung die weiteren Schritte bestimmt.
Beschwerden zu Prüfungsentscheiden
Beanstandungen über den Prüfungsverlauf sind unverzüglich bei der Prüfungsleitung anzubringen.
Beschwerden zu Prüfungsentscheiden sind nach erfolgter Einsichtnahme in die Resultate und Bewertungen sowie mit einem begründeten Antrag innert 14 Tagen nach der Prüfung schriftlich an die QS-Fachstelle zuhanden der KQS zu richten.
Beschwerden zu Entscheiden der asa Geschäftsstelle, der Fachstelle Qualitätssicherung
Beschwerden zum Beispiel im Rahmen von Genehmigungsverfahren oder von Audits sind an die Kommission Qualitätssicherung (KQS) zu richten. Adresse: asa, Vereinigung der Strassenverkehrsämter, KQS, Thunstrasse 9, 3005 Bern oder info@asa.ch
Beschwerden von Genehmigungsverfahren von CZV-Kursen sind an den Ausschuss CZV zu richten. Adresse: asa, Vereinigung der Strassenverkehrsämter, Ausschuss CZV, Thunstrasse 9, 3005 Bern oder czv@asa.ch
Beschwerden zu Entscheidungen der KQS
Akzeptieren Beschwerdeführer/innen Entscheide der KQS nicht, können Sie eine formelle Verfügung Ihres Wohnsitzkantons beantragen. Bitte teilen Sie uns dies innerhalb von 30 Tagen schriftlich mit. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für diesen Entscheid eine Gebühr erhoben wird.



