Bus auf Schweizer Strasse

Anerkennung als Weiterbildungsstätte

Wer Kurse im Rahmen der CZV Weiterbildung anbieten will, benötigt als Weiterbildungsstätte gemäss Art. 21 CZV eine Anerkennung. Gesuche sind an die asa zu richten. In welcher Form das Gesuch einzureichen ist, welche Unterlagen erforderlich sind und wie das Verfahren abläuft, beschreiben das Merkblatt «Gesuch um Anerkennung von Weiterbildungsstätten» sowie das Begleitblatt.

Merkblatt Gesuch um Anerkennung von Weiterbildungsstätten (PDF)
Antragsformular Gesuch um Anerkennung von Weiterbildungsstätten (PDF)

Es werden jeweils nur vollständige Anträge bearbeitet.

Anforderungen

Die Anforderungen an Weiterbildungsstätten werden in Teil 2 der Weiterbildungsrichtlinien im Detail dargestellt. Zur Grösse von Weiterbildungsstätten gibt es keine Vorgaben. Es müssen in jedem Fall folgende Kriterien erfüllt sein:

  • einwandfreie Führung der Weiterbildungsstätte
  • fachlich und methodisch kompetente Lehrkräfte
  • geeignete Infrastruktur für die Durchführung von Kursen für Erwachsene (auch wenn die Kurse bei Dritten durchgeführt werden)
  • Weiterbildungsprogramm mit dem gesamten Kursangebot der Weiterbildungsstätte
  • Anwendung eines Qualitätssicherungssystems
  • Unterzeichnung der SARI Verpflichtungserklärung für Kursorganisationen

Richtlinien Obligatorische Weiterbildung (PDF)

Qualitätssicherungssysteme

Seit dem 1. Januar 2022 müssen Kursveranstalter nachweisen, dass in ihrem Betrieb ein gültiges und zertifiziertes Qualitätssicherungssystem im Einsatz ist und regelmässig rezertifiziert wird. Die Zertifizierung/Re-Zertifizierung erfolgt in der Regel über die bekannten QS-Systeme (ISO 9001, eduQua, asaQSS KVA).

Zertifizierung eigenes Qualitätssicherungssystems

Neue Gesuche welche keine Zertifizierung durch ISO 9001, eduQua haben, werden bereits entgegengenommen, können jedoch frühstens im 1. Quartal 2021 geprüft werden.

Als eigenes QS gelten alle eigenen Qualitätssicherungssysteme oder Zertifizierungen durch ein anderes Label als ISO 9001, eduQua. Die Zertifizierung sowie die Re-Zertifizierung des eigenen QS-Systems erfolgt durch die asa und ist kostenpflichtig. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der QS-Prüfung zusätzliche Unterlagen eingefordert werden können.

Wegleitung asaQSS

Kostenübersicht 

Verfahren zur Prüfung des Gesuchs

Nach dem Empfang des Gesuchs wird eine Eingangsbestätigung versandt. Ist das Gesuch vollständig und einwandfrei, erfolgt die inhaltliche Prüfung der Unterlagen. Es werden jeweils nur vollständige Anträge bearbeitet. Weitere Informationen zum Ablauf, den Kosten sowie die Dauer können Sie unserem Merkblatt Gesuch um Anerkennung von Weiterbildungsstätten entnehmen.