
Ausbildungsprogramme zur Prüfungsvorbereitung
Ein empfehlenswerter Weg zum Fähigkeitsausweis ist die Teilnahme an einem einjährigen, von der asa anerkannten Ausbildungsprogramm. Fahrer/innen, die sich auf diese Weise auf die CZV Prüfung vorbereiten und den entsprechenden Führerausweis besitzen, dürfen während eines Jahres in der Schweiz Personen- und/oder Gütertransporte ohne Fähigkeitsausweis durchführen.
Ausbildungsbestätigung
Wenn Sie an einem Ausbildungsprogramm teilnehmen, um sich die Handlungskompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäss CZV-Anhang anzueignen, erhalten Sie von der Ausbildungsstätte eine ein Jahr lang gültige Ausbildungsbestätigung (Artikel 4 CZV). Eine Ausbildungsbestätigung für den Personen- oder den Gütertransport erhält nur, wer noch gar nie Inhaber eines Fähigkeitsausweises der entsprechenden Kategorie war oder vor dem Ersterwerb seines Fähigkeitsausweises – entweder durch eine CZV-Prüfung oder durch eine CZV-Weiterbildung – noch nie eine Ausbildungsbestätigung besessen hat und die einmonatige Verlängerungsfrist (Artikel 16 Absatz 2 CZV) aus nachvollziehbaren Gründen nicht nutzen konnte. Eine Ausbildungsbestätigung wird demnach nur ein einziges Mal pro Chauffeur und Kategorie ausgestellt. Die Ausbildungsbestätigung müssen Sie auf allen Fahrten stets zusammen mit dem Führerausweis mitführen, damit Sie gegenüber den Kontrollorganen nachweisen können, dass Sie ohne Fähigkeitsausweis Güter oder Personen transportieren dürfen. Für Fahrten ins Ausland hat die Ausbildungsbestätigung keine Relevanz; sie gilt nur im Binnenverkehr.
Berufliche Grundbildung Strassentransportfachfrau/-fachmann EFZ
Wer die dreijährige Berufslehre zur Strassentransportfachfrau EFZ bzw. zum Strassentransportfachmann EFZ absolviert, muss den Prüfungsstoff der CZV im Rahmen der Lehrabschlussprüfung nachweisen.
Zusammen mit dem Fähigkeitszeugnis «Strassentransportfachfrau/-fachmann EFZ» wird ohne separate Prüfung auch der Fähigkeitsausweis gemäss CZV erworben.