Lastwagen auf Parkplatz

Zusätzliche Kategorien

Wenn Sie bereits einen gültigen Fähigkeitsausweis für den Güterverkehr besitzen und zusätzlich den Fähigkeitsausweis für Personenverkehr erwerben möchten (oder umgekehrt), müssen Sie nur eine reduzierte Prüfung bestehen: die zwei Teilprüfungen bei der Prüfungsorganisation CZV (ein Prüfungsgespräch und die praktische Prüfung) jeweils in der betreffenden Kategorie (gemäss Art. 13 CZV).

Wenn Sie mit einem Führerausweis der Kategorien C1 oder D1 bereits einen gültigenFähigkeitsausweis für den Güter- oder den Personenverkehr besitzen, gilt dieser auch, wenn Sie zusätzlich die Führerprüfung für die Kategorie C oder D bestehen. Der Fähigkeitsausweis kann nach bestandener Führerprüfung neu bestellt werden, die neu erworbene Kategorie C (oder D) wird darauf aufgeführt.

WICHTIG: Diese Regel gilt für die Kategorien C1 und D1, unabhängig von einem eingetragenen Code oder einer Beschränkung (z.B. 3.5 t). Auch wenn also Fahrer/innen altrechtlich über die Kategorie D1, Code 106 verfügen, erhalten sie nach bestandener Führerprüfung den Fähigkeitsausweis für die Kategorie D. Man beachte, dass die CZV für die Kategorien Gütertransport (C/C1) und Personentransport (D/D1) gilt. In der CZV sind die Codes und Beschränkungen nicht relevant und müssen nicht beachtet werden!

Mindestalter

Wenn Sie vor dem 01.09.2009 nur ein Lernfahrgesuch für die Kategorie C eingereicht haben und nach dem 01.09.2009 erst das Mindestalter erreichten um den  Eintrag der Unterkategorie D1 zu beantragen, muss für den Fähigkeitsausweis Kategorie D1 eine (reduzierte) CZV-Prüfung abgelegt werden (gemäss Art. 27a Absatz 2 CZV).