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Weiterbildungskurse

Grundlage für die Inhalte von CZV Weiterbildungskursen sind die im Katalog der Handlungskompetenzen für den Transport von Personen und Gütern erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Es werden nur von der asa bewilligte Kurse an die Weiterbildungspflicht angerechnet. Die Bewilligung eines Kurstyps wird für die Dauer von drei Jahren erteilt.


Anforderungen

Für die Bewilligung eines bestimmten Kurstyps sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Kursinhalt gemäss Katalog der Handlungskompetenzen
  • Kursdauer mindestens 7 Stunden (ohne Pausen und Prüfungen)
  • Kursprogramm mit Angabe der Ziele, des Zeitplans, der Infrastruktur und der Unterrichtsmethodik

Die Einzelheiten sind im Merkblatt Bewilligung von Kurstypen beschrieben.

Merkblatt Bewilligung von Kurstypen (PDF)


Bewilligungsverfahren

Das Verfahren für die Bewilligung von Kurstypen läuft vollständig über SARI ab. Dazu ist die entsprechende Eingabemaske zu nutzen. Kursprogramme können in elektronischer Form (PDF) hinterlegt werden. Erfüllt der Kurstyp die Kriterien, erhält er eine Kursnummer und wird freigeschaltet. Die bewilligten Kurstypen (nicht aber die einzelnen Kurse) werden auf cambus.ch veröffentlicht.

Beispiel Kursprogramm (PDF)


E-Learning Kurse

Das Gesuch um eine Bewilligung für einen CZV Weiterbildungskurs mit integriertem E-Learning ist bei der asa einzureichen.

Weitere Informationen zu den Anforderungen können Sie dem Merkblatt E-Learning entnehmen.

Merkblatt E-Learning (PDF)


Anmeldung von Kursen

Einzelne Kurse eines bewilligten Kurstyps müssen durch die Weiterbildungsstätte in SARI spätestens 7 Tage vor der Durchführung angemeldet werden. Diese Frist ist für die Planung der Audits im Rahmen der Qualitätssicherung erforderlich.Kann der Kurs z.B. wegen zu geringer Nachfrage nicht durchgeführt werden, muss er in SARI annulliert werden und die Fachstelle Qualitätssicherung asa (Fachstelle.qs@asa.ch) muss darüber informiert werden. Bitte beachten Sie dazu die SARI Fristen die auf dem Blackboard in SARI aufgeschaltet sind.


Unfälle

Personen- und Sachschäden, die sich im Zusammenhang mit der Durchführung eines bewilligten Weiterbildungskurses ereignen, sind der Fachstelle Qualitätssicherung asa innert drei Arbeitstagen mit dem entsprechenden Formular zu melden.

Unfallmeldung (PDF)


Kursbestätigungen

Vor dem Kurs geben die Weiterbildungsstätten die Teilnehmenden in SARI ein, damit sie diesen anschliessend via SARI eine Kursbestätigung ausdrucken können. Die Kursbestätigungen werden am Kurstag freigeschaltet.