Bus auf Schweizer Strasse

Fragen zur Weiterbildung

Wer ist für das Erfüllen der Weiterbildungspflicht verantwortlich?

Die Fahrerin oder der Fahrer.


Kann man erfahren, ob die Mitarbeitenden ihre Weiterbildungspflicht erfüllen?

Die Fahrer/innen erhalten nach dem Besuch der Weiterbildungskurse eine offizielle Kursbestätigung der asa. Die asa erteilt Dritten aus Gründen des Datenschutzes keine Auskunft über den Stand der Weiterbildungspflicht der Fahrer/innen.


Wer muss die Weiterbildungskurse bezahlen?

Es gibt dazu keine Vorschrift. Die Aufteilung der Kosten kann zwischen den Fahrer/innen und ihren Arbeitgebern individuell geregelt werden.


Kann eine Transportunternehmung selber Weiterbildungskurse durchführen?

Wenn die Transportunternehmung die Anforderungen an eine Weiterbildungsstätte erfüllt und von der asa anerkannt ist, dann ist das möglich.


Können Weiterbildungskurse auch firmenspezifische Themen beinhalten?

Ja. Sofern die Kursinhalte den Vorgaben der CZV entsprechen, können diese auch spezifisch auf eine Unternehmung angepasst sein. Der entsprechende Kurstyp muss jedoch von der asa bewilligt sein. Es ist ausserdem möglich, dass zwei der sieben Stunden eines Weiterbildungskurses für firmenspezifische Inhalte geplant werden.


Welche Weiterbildungsthemen müssen besucht werden?

In der Schweiz wurde eine flexible Lösung ohne Pflichtthemen umgesetzt. Es gibt keine obligatorischen Themen. Der Besuch der Weiterbildungskurse wird aber jährlich ausgewertet. Würde zum Beispiel das Thema Treibstoffsparen zu wenig berücksichtigt, könnte die asa entsprechende Massnahmen ergreifen.


Werden im Ausland besuchte Kurse auch anerkannt?

Weiterbildungskurse müssen im Land besucht werden, wo die Fahrer/innen wohnen oder angestellt sind. Die Möglichkeiten und das Vorgehen für die Anerkennung von im Ausland besuchten Weiterbildungen sind in einem Merkblatt zusammengefasst.
Merkblatt Anerkennung von Weiterbildungskursen im Ausland