Ab wann braucht es den Fähigkeitsausweis?
Für Personentransporte ist seit dem 1.9.2013 neben dem Führerausweis auch der Fähigkeitsausweis erforderlich. Diese Vorschrift gilt für Fahrten mit Cars und Bussen (Kat. D) sowie Kleinbussen mit mehr als 8 Sitzplätzen exklusiv Fahrer (Kat. D1). Auch Fahrerinnen und Fahrer von Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporten benötigen den Fähigkeitsausweis. Seit dem 1.9.2014 gilt das auch für den Güterverkehr (Kat. C und C1).
Fähigkeitsausweis erforderlich: | ||
Führerprüfung | Kat. D/D1 | Kat. C/C1 |
vor dem 1.9.2008 | seit 1.9.2013 obligatorisch | |
vor dem 1.9.2009 | seit 1.9.2014 obligatorisch | |
1.9.2008 – 31.8.2009 | seit 1.9.2013 obligatorisch | |
Führerprüfung nach dem 1.9.2009 und Lernfahrausweisgesuch | ||
vor dem 1.9.2009 | seit dem 01.9.2013 obligatorisch | ab 01.9.2014 obligatorisch |
nach dem 1.9.2009 | seit 1.9.2013 obligatorisch | seit 1.9.2014 obligatorisch |
Harmonisierung Ablaufdaten
Weil die CZV für den Personentransport im Jahr 2008 und für den Gütertransport im Jahr 2009 in Kraft gesetzt wurde, ergeben sich in Fähigkeitsausweisen für beide Kategorien unterschiedliche Ablaufdaten. Das Bundesamt für Strassen hat eine Weisung erlassen (Inkrafttreten: 1.9.2014), welche die Harmonisierung der Ablaufdaten regelt. Wenn Sie die Weiterbildungspflicht der laufenden Periode erfüllt haben, können Sie einen neuen Fähigkeitsausweis mit identischen Ablaufdaten für den Personen- und den Güterverkehr beantragen.