Chauffeur im Bus

Ausbildungsprogramme zur Prüfungsvorbereitung

Ein empfehlenswerter Weg zum Fähigkeitsausweis ist die Teilnahme an einem einjährigen, von der asa anerkannten Ausbildungsprogramm. Fahrer/innen, die sich auf diese Weise auf die CZV Prüfung vorbereiten und den entsprechenden Führerausweis besitzen, dürfen während eines Jahres in der Schweiz Personen- und/oder Gütertransporte ohne Fähigkeitsausweis durchführen.


Ausbildungsstätten

Ausbildungsprogramme werden in der Regel von Arbeitgebern (z.B. Transportunternehmungen) angeboten.

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Ausbildungsbestätigung

Wenn Sie an einem Ausbildungsprogramm teilnehmen, erhalten Sie von der Ausbildungsstätte eine Ausbildungsbestätigung. Eine Ausbildungsbestätigung für den Personen- oder den Gütertransport erhält nur, wer noch nie einen Fähigkeitsausweis der entsprechenden Kategorie durch eine Prüfung erworben oder nach fünf Weiterbildungstagen verlängert hat. Diese müssen Sie auf allen Fahrten zusammen mit dem Führerausweis mitführen, damit Sie gegenüber den Kontrollorganen bestätigen können, dass Sie in der Schweiz ohne Fähigkeitsausweis Güter oder Personen transportieren dürfen. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.


Berufliche Grundbildung Strassentransportfachfrau/-fachmann EFZ

Wer die dreijährige Berufslehre zur Strassentransportfachfrau EFZ  bzw. zum Strassentransportfachmann EFZ absolviert, muss den Prüfungsstoff der CZV im Rahmen der Lehrabschlussprüfung nachweisen.
Zusammen mit dem Fähigkeitszeugnis «Strassentransportfachfrau/-fachmann EFZ» wird ohne separate Prüfung auch der Fähigkeitsausweis gemäss CZV erworben.

www.astag.ch