Situationsbeschrieb: Sie werden in ihrem Unternehmen als Springer (Ablöser) eingesetzt. Deshalb wechseln Sie häufig das Fahrzeug.
Ihr Disponent erklärt Ihnen folgendes: 1. Alle Erfassungsgeräte für die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) sind für die firmeneigenen Fahrzeuge und Anhänger programmiert. 2. Sie müssen beim Fahrzeugwechsel und beim Ankuppeln des entsprechenden Anhängers jeweils nur die entsprechende Taste betätigen.
Sie überlegen sich nun, was im Zusammenhang mit der Bedienung des Erfassungsgerätes alles zu beachten ist.
Handlungsfragen:
- Nennen Sie mindestens drei Fahrzeugarten, für die eine Schwerverkehrsabgabe entrichtet werden muss.
- Welche Angaben sind beim Ankuppeln eines Anhängers über 3,5 Tonnen am Erfassungsgerät zu deklarieren, und womit sind diese zu deklarieren?
- Wie wird die Schwerverkehrsabgabe bei Gesellschaftswagen und Gelenkbusse erhoben? Benötigen diese Fahrzeuge ein Erfassungsgerät?
- Zählen Sie mindestes fünf Angaben auf, die im Aufzeichnungsformular einzutragen sind.
- Worauf ist bei der Ausfahrt am Zollamt zu achten?
- Gibt es Unterschiede zwischen den Erfassungsgeräten auf dem Lastwagen und dem Sattelmotorfahrzeug?
- Wie kann der Tageskilometerzähler am LSVA-Gerät auf Null gestellt werden?
- Was ist bei einem Ausfall des Erfassungsgerätes zu tun?