Situationsbeschrieb: Sie sind in ihrem Unternehmen als Springer (Ablöser) eingesetzt und wechseln häufig das Fahrzeug. Ihr Disponent erklärt Ihnen, dass alle Erfassungsgeräte für die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für die firmeneigenen Fahrzeuge und Anhänger programmiert sind und dass Sie jeweils beim Fahrzeugwechsel und beim Ankuppeln des entsprechenden Anhängers nur die entsprechende Taste zu betätigen haben. Was müssen Sie im Zusammenhang mit der LSVA und dem Erfassungsgerät beachten?
Handlungsfragen:
- Was bedeutet das Aufleuchten der kleinen Lampe im Gerät oben links?
- Was zeigt der Bildschirm des Erfassungsgerätes alles an?
- Welche Pflichten gibt es im Zusammenhang mit der LSVA für den Fahrzeugführer?
- Was ist zu tun, wenn des Erfassungsgerätes fehlerhaft arbeitet oder ausfällt?
- Welche Grenzübergänge dürfen Fahrzeuge benützen, die der Abgabepflicht unterliegen?
- Welche Fahrzeuge unterliegen der LSVA?
- Gibt es Unterschiede zwischen den Erfassungsgeräten auf dem Lastwagen und dem Sattelmotorfahrzeug?
- Sind Gesellschaftswagen und Gelenkbusse mit einem Erfassungsgerät ausgerüstet?