Autobahnkreuz Schweiz

Bestellung Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK)

Zuständig sind die kantonalen Strassenverkehrsämter.

Das heisst, Sie bestellen Ihren Führerausweis beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons*. Sind Sie Grenzgänger, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.

*Ein Beispiel: Sie wohnen in Spreitenbach im Kanton Aargau, dann bestellen Sie Ihren Führerausweis beim Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau.

Informieren Sie sich bitte vorab. Lesen Sie die wichtigsten Hinweise.


Vorgehen Bestellung oder wenn Sie eine Frage haben:

  1. Öffnen Sie die Liste mit Links zu allen kantonalen Strassenverkehrsämtern.
  2. Klicken Sie auf die Website des Strassenverkehrsamtes, das für Ihren Wohnort zuständig ist.
  3. Auf der Webseite des kantonalen Strassenverkehrsamtes finden Sie die Online-Formulare zum Führerausweis oder Kontaktangaben für Auskünfte am Telefon oder am Schalter.

Führerausweis
Führerausweis
  • Änderungen von Ausweisdaten (z. B. Namens- oder Adressänderungen) sind dem zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt innert 14 Tagen zu melden.

  • Die Kosten und Bearbeitungszeiten für die Bestellung eines Führerausweises variieren von Kanton zu Kanton.

  • Der Führerausweis wird per Post zugestellt.

  • Alle Informationen über die Ausweiskategorien und den Weg zum Führerausweis finden Sie auf www.fuehrerausweise.ch.

  • Neulenker: Haben Sie die praktische Prüfung bestanden, erhalten Sie wenige Tage nach Ihrer Prüfung Ihren Führerausweis auf Probe automatisch per Post. Eine Bestellung ist nicht nötig.
    Frühestens einen Monat vor Ablauf Ihres Führerausweises auf Probe bekommen Sie den definitiven, unbefristeten Führerausweis ebenfalls automatisch per Post; vorausgesetzt, Sie haben die Weiterbildung innerhalb der Probezeit absolviert.

  • Umtausch ausländischer Führerausweis: Der ausländische Führerausweis muss innerhalb eines Jahres (ab Einreisedatum in die Schweiz) beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden. Ein abgelaufener Führerausweis kann nicht umgetauscht werden.

  • Umtausch ausländischer Fähigkeitsausweis: Personen, die im Ausland den Fähigkeitsausweis (Driver Qualification Card, Code 95) erworben haben und in der Schweiz berufsmässig Waren- oder Personentransporte durchführen möchten, müssen den ausländischen Fähigkeitsausweis vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt in einen schweizerischen Fähigkeitsausweis umtauschen lassen. Eine direkte Bestellung via www.cambus.ch ist nicht möglich.

  • Umtausch blauer Papierführerausweis bis 31. Oktober 2024: Wer nach wie vor mit dem blauen Papierführerausweis unterwegs ist, muss diesen Ausweis bis spätestens am 31.01.2024 gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umtauschen. Ab 01.11.2024 ist der blaue Papierführerausweis kein Legitimationsdokument mehr; die Fahrberechtigung selber behält ihre Gültigkeit.