Chauffeur im Bus

Für Weiterbildungsstätten

An die Anbieter von Weiterbildungskursen (Weiterbildungsstätten) und deren Lehrpersonen werden verschiedene Anforderungen gestellt, die auf den folgenden Seiten erklärt werden.


Grundlagen: alle Basisinformationen im Überblick

Dieses Kapitel soll Ihnen einen raschen Zugriff auf grundlegende Informationen ermöglichen.


Weiterbildungsstätten

Kursanbieter, die ein- oder mehrtägige CZV Weiterbildungskurse anbieten möchten, benötigen eine Anerkennung der asa. Sie richten ein Gesuch um Anerkennung als Weiterbildungsstätte an die asa.


Lehrkräfte

An Weiterbildungsstätten tätige Weiterbildungsleiter/innen, Fachreferentinnen und Fachreferenten sowie praktische Ausbilder/innen benötigen eine Bewilligung der asa.


Weiterbildungskurse

Kurse, welche die Fahrer/innen an die Weiterbildungspflicht anrechnen lassen können, müssen von der asa bewilligt sein. Die Bewilligung für einen bestimmten Kurstyp ist drei Jahre gültig. Nur anerkannte Weiterbildungsstätten können Gesuche für die Bewilligung ihrer Kurse stellen und Teilnahmebestätigungen ausstellen.


Ausbildungsprogramme

Fahrer/innen der Kat. C/C1 und D/D1 können sich im Rahmen eines einjährigen Ausbildungsprogrammes auf die CZV Prüfung vorbereiten. Sofern die Ausbildungsprogramme eidgenössisch nicht anerkannt sind, benötigen die Anbieter eine Genehmigung (Art. 4 Abs. 2 CZV). Diese wird von der asa erteilt.


SARI

Das System für Administration, Registrierung und Information (SARI) ermöglicht via Internet die Eingabe von Gesuchen für die Bewilligung von Kursen und Lehrkräften sowie das Ausstellen von Kursbestätigungen.