Chauffeur im Bus

Für Fahrer/innen

Seit die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) am 1. September 2009 in Kraft getreten ist, müssen Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 neue Anforderungen erfüllen. Von einigen Ausnahmen abgesehen benötigen sie einen Fähigkeitsausweis.

CZV Prüfungen

Wenn Sie die Führerprüfung Kat. D/D1 bzw. die Führerprüfung Kat. C/C1 vor dem 1.9.2009 bestanden haben, erhalten Sie den Fähigkeitsausweis ohne Prüfung. Alle aber müssen ihre Weiterbildungspflicht (fünf Tage in fünf Jahren) erfüllt haben, um den Fähigkeitsausweis zu erhalten oder ihn zu erneuern.

Weiterbildung

Alle Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises müssen sich weiterbilden. Auf fünf Jahre verteilt sind fünf Tage Weiterbildung zu besuchen.

Häufige Fragen

Die Texte auf den folgenden Seiten stellen das Wichtigste in Kürze dar. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, finden Sie die Antwort vermutlich auf der Seite mit den häufigen Fragen (FAQ).